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			Geschrieben von: Georg		
		  
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		Dienstag, 02. Mai 2017 um 12:28 Uhr	 | 
Teilnahmebedingungen
- Teilnehmen können alle Personen, die 	das 18. Lebensjahr vollendet und in Deutschland einen Wohnsitz 	haben. Ausgenommen sind Mitarbeiter des The-Gap-Magazin.com und von 	Facebook Inc., sowie Angehörige ersten Grades von Mitarbeitern 	dieser Unternehmen. Veranstalter dieser Verlosung ist das 	The-Gap-Magazin.com. 
 
- Das Gewinnspiel endet am Mittwoch, 	den 17. Mai 2017, 12 Uhr. Die Teilnahme ist bis 	zum Gewinnspielende möglich. 
 
- Die Teilnahme erfolgt über einen 	Kommentar unter dem Facebook-Post „LAO-Freikarten“ vom 	2.Mai 2017 des Gap-Magazins. Die Teilnahme über Teilnahme- und 	Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen sowie 	Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen. Sollte der Verdacht der 	Manipulation entstehen, ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmer 	auszuschließen. 
 
- Einsendungen, die nicht den Regeln der 	guten Sitte entsprechen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung 	entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen. 
 
- Unter allen Teilnehmern, die in einem 	Kommentar unter dem Post „LAO-Freikarten“ die richte Lösung 	posten, verlost das The-Gap-Magazin.com  3 x 2 	Eintrittskarten zum Contest incl. der Aftershowparty. 
 
- Die Gewinner werden am Mittwoch, 	den 17. Mai 2017 (12 Uhr), nach dem Zufallsprinzip 	ermittelt. Die Gewinner werden über die Kommentarfunktion des 	Posts informiert und müssen sich bis Donnerstag, 18. Mai 2017 	(12 Uhr) per E-Mail an 
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  melden und 	die Gewinnannahme bestätigen. Meldet sich ein Gewinner nicht 	innerhalb dieser Frist, so verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. 
 
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, eine 	Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.  
 
- Die personenbezogenen Daten werden 	ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben, 	verarbeitet und genutzt und danach unmittelbar gelöscht. 
 
- Das 	Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in 	keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. 	Empfänger der von einem Teilnehmer im Zusammenhang mit dieser 	Verlosung zur Verfügung gestellten Informationen ist nicht 	Facebook, sondern der Veranstalter. 
 
 
  
  
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