Geschrieben von: Georg
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Dienstag, 02. Mai 2017 um 12:28 Uhr |
Teilnahmebedingungen
- Teilnehmen können alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und in Deutschland einen Wohnsitz haben. Ausgenommen sind Mitarbeiter des The-Gap-Magazin.com und von Facebook Inc., sowie Angehörige ersten Grades von Mitarbeitern dieser Unternehmen. Veranstalter dieser Verlosung ist das The-Gap-Magazin.com.
- Das Gewinnspiel endet am Mittwoch, den 17. Mai 2017, 12 Uhr. Die Teilnahme ist bis zum Gewinnspielende möglich.
- Die Teilnahme erfolgt über einen Kommentar unter dem Facebook-Post „LAO-Freikarten“ vom 2.Mai 2017 des Gap-Magazins. Die Teilnahme über Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen sowie Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen. Sollte der Verdacht der Manipulation entstehen, ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmer auszuschließen.
- Einsendungen, die nicht den Regeln der guten Sitte entsprechen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.
- Unter allen Teilnehmern, die in einem Kommentar unter dem Post „LAO-Freikarten“ die richte Lösung posten, verlost das The-Gap-Magazin.com 3 x 2 Eintrittskarten zum Contest incl. der Aftershowparty.
- Die Gewinner werden am Mittwoch, den 17. Mai 2017 (12 Uhr), nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden über die Kommentarfunktion des Posts informiert und müssen sich bis Donnerstag, 18. Mai 2017 (12 Uhr) per E-Mail an
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melden und die Gewinnannahme bestätigen. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, so verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
- Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt und danach unmittelbar gelöscht.
- Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Empfänger der von einem Teilnehmer im Zusammenhang mit dieser Verlosung zur Verfügung gestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter.
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